
Energie
Die Stromtankstelle für Ihr Zuhause
12.05.2021.
Mit einer eigenen Wallbox laden Sie Ihr Elektroauto bequem von zu Hause aus. Vor der Haustür, am Stellplatz oder in der Garage: Mit der smartEVO 11 sind Sie unabhängig
von öffentlichen Ladesäulen.


KfW-Zuschuss
Der KfW-Zuschuss ist eine pauschale Förderung in Höhe von 900 Euro pro Ladepunkt mit Ladestrom aus 100 % erneuerbaren Energien. Die Förderung deckt Ihre Umfeldkosten für den Erwerb, die Installation und den Anschluss der Wallbox ab. Gefördert werden Ladestationen an privat genutzten Garagen und Stellplätzen von Wohngebäuden – von Vermietern und Mietern, Eigentümern und Wohnungseigentümergemeinschaften.
Die smartEVO 11 verfügt über einen Ladepunkt mit bis zu 11 kW Ladeleistung, darüberhinaus ist sie mit der neusten Plug&Charge-Technologie ausgestattet und lässt sich problemlos in bestehende Smart-Home-Systeme einbinden. Über Software-Updates halten Sie Ihre Wallbox auch langfristig auf dem neusten Stand der Technik. Vernetzen Sie Ihre Wallbox mit Ihrer hauseigenen Photovoltaik-Anlage und laden Sie Ihr E-Auto effizient mit Sonnenenergie – so sind Sie noch grüner und flexiblerunterwegs. Indem Sie Ihren Eigenstromverbrauch optimieren, laden Sie Ihr E-Auto so energiesparend wie möglich und sparen erhebliche Stromkosten. Apropos Nachhaltigkeit: Das pulverbeschichtete Metallgehäuse der Wallbox ist nicht nur ein echter Hingucker, sondern auch robust und langlebig. Außerdem erfüllt die smartEVO 11 alle Anforderungen für eine Förderung durch die KfW-Bank. Heißt: Sie treiben mit Ihrer Wallbox nicht nur den nachhaltigen Verkehr voran, sondern profitieren bei der Installation der smartEVO 11 auch finanziell.
Sie wollen einen Firmenwagen direkt bei sich zu Hause laden? Kein Problem: Der integrierte MID-Zähler erfasst den Ladestrom separat – das ermöglicht Ihnen, Ihre Ladevorgänge anschließend genau mit dem Arbeitgeber abzurechnen. Mit der Smartphone-App IPD EnergyNote erfassen Sie die Zählerstände schnell und einfach und übermitteln sie bei Bedarf mit einem Klick zur Rückvergütung an Ihren Arbeitgeber.